Im (laufenden) Wintersemester ist die Umschreibung in den Masterstudiengang in der Regel bis zum 15. November möglich. Studierende, die im ersten Fachsemester das Praxissemester beginnen möchten, müssen die Umschreibung bereits bis zum 04.11.2022 vorgenommen haben.
Im Sommersemester sollte die Umschreibung regulär bis zum 15. Mai erfolgt sein. Mehr Informationen finden Sie unter Theorie-Praxis-Kooperationen Praxissemester.
Bis zu den jeweiligen Fristen müssen alle Prüfungsleistungen des Bachelors erbracht, bestanden und im BOSS-System eingetragen sein.
Im Bachelorstudium können noch keine Studien-/Prüfungsleistungen für den Master of Education erbracht werden!
Die Bachelorarbeit kann je nach studierter Schulform entweder in einem/einer der Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, sonderpädagogischen Förderschwerpunkte oder in den Bildungswissenschaften verfasst werden. In der Regel 8 Wochen Bearbeitungszeit. Umfang und Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen.
Anmeldung über die zentrale Prüfungsverwaltung (Ausnahmen: Mathematik bzw. Mathematische Grundbildung und Deutsch bzw. Sprachliche Grundbildung) Der ungefähre Anmeldezeitraum ergibt sich aus den Fristvorgaben der Rahmenprüfungsordnung.
Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit den Betreuer/innen Ihrer Bachelorarbeit in Verbindung setzen!
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Ausführliche Informationen zu den Lehrveranstaltungen in den Fächern finden Sie in den Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplänen der Fächer. Informationen zum Praxissemester finden Sie auf den Seiten der Theorie-Praxis-Kooperationen.