Lehramtsstudierende, die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2016/17 beginnen, absolvieren in der Regel im ersten Studienjahr ein fünfwöchiges Eignungs- und Orientierungspraktikum (§ 12 LABG 2009 , neu gefasst durch Gesetz vom 26.04.2016). Die bisherige Nachweispflicht eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. (Nachzulesen im LABG.)
Die Ziele dieser Theorie-Praxis-Phase bestehen darin, dass die Studierenden durch eine kritisch-analytische Auseinandersetzung mit dem System Schule den Perspektivenwechsel von der Schüler- zur Lehrerolle ausbauen und ihre Berufswahlentscheidung überprüfen. Ferner dient das EOP der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium. Laut der Lehramtszugangsverordnung (LZV §7) vom 25.04.2016 verfügen die Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung des EOP „über die Fähigkeit,
(Nachzulesen in der LZV.)
Diese schulische Theorie-Praxis-Phase wird mittels einer Seminarveranstaltung, mit dem Titel „Aufgaben von Lehrerinnen in Schule und Unterricht“, universitär vorbereitet und begleitet. Für jedes Seminar wird ein individueller Moodle-Raum eingerichtet, in welchem Sie alle für das Seminar relevanten Unterlagen downloaden können. Alle weiteren Datein finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Reflexion und Auswertung der Praxiserkundungen werden von den Studierenden im dazugehörigen Theorie-Praxis-Bericht (Modulprüfung) festgehalten.
Zeitpunkt | Umfang |
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Es wird empfohlen, das EOP im 1. Jahr des Studiums zu absolvieren. |
Die schulische Praxisphase des EOP hat einen Umfang von 25 Praktikumstagen während eines Schulhalbjahres, die möglichst aufeinanderfolgend innerhalb von fünf Wochen geleistet werden. Die schulische Praxisphase des EOP umfasst 60 Zeitstunden. |
Das EOP im Lehramt sonderpädagogische Förderung wird von der Fakultät 13 Rehabilitationswissenschaften ausgerichtet und organisiert.
Für das EOP melden sich die Studierenden bei dem Förderschwerpunkt RuP bei Lernbehinderung an. Eine Praktikumsschule müssen die Studierenden selbst suchen.
Grundsätzlich kann das Praktikum in Förderschulen oder in Schulen mit Förderangeboten absolviert werden. Nähere Informationen sowie die Anmeldung zu dieser Theorie-Praxis-Phase finden Sie auf der Homepage der Fakultät 13 Rehabilitationswissenschaften.
Bitte beachten Sie, dass das Vorbereitungsseminar „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern in Schule und Unterricht“ von der Fakultät 13 nur im Sommersemester angeboten wird.
Das DoKoLL stellt Studierenden im EOP und begleitenden Lehrkräften an den Praktikumsschulen vielfältige Online-Materialien zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum EOP (z.B. Seminarbuchung, Organisation eines Schulplatzes, Fristen und Termine) und wichtige Formulare enthält das aktuelle EOP-Infoheft, das Sie im Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (EF 50, Raum 0.115) erhalten oder auf dieser Website in der Rubrik Downloads herunterladen können.
Weitere begleitende Materialien (z.B. Belehrung gem. Infektionsschutzgesetz, Verschwiegenheitserklärung, Leitfäden, Präsentationen zu Informationsveranstaltungen) können Sie ebenfalls online abrufen.
Studierende, die das EOP absolvieren möchten, müssen spätestens bei Antritt des Praktikums den verpflichtenden Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern bei der Schulleitung der Praktikumsschule erbringen. Das Praktikumsbüro empfiehlt den EOP-Praktikant*innen die Verwendung einer Nachweis-Bescheinigung, mit der Sie sich einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ärztlich bestätigen lassen können. Das Formular ist auf der Website des DoKoLL im Downloadbereich abrufbar.
Bitte wenden Sie sich mit weiteren inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum EOP an das Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge oder an Frau Sabine Arndt.