Die Ziele dieser Theorie-Praxis-Phase bestehen darin, dass die Studierenden durch eine kritisch-analytische Auseinandersetzung mit dem System Schule den Perspektivenwechsel von der Schüler- zur Lehrerolle ausbauen und ihre Berufswahlentscheidung überprüfen. Ferner dient das OP der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium. Laut der Lehramtszugangsverordnung (LZV §7) vom 18.05.2009 verfügen die Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung des OP „über die Fähigkeit,
(Nachzulesen in der LZV.)
Diese schulische Theorie-Praxis-Phase wird mittels einer Seminarveranstaltung, mit dem Titel „Aufgaben von Lehrerinnen in Schule und Unterricht“, universitär vorbereitet und begleitet.
Die Reflexion und Auswertung der Praxiserkundungen werden von den Studierenden im dazugehörigen Theorie-Praxis-Bericht (Modulprüfung) festgehalten.
Zeitpunkt | Umfang |
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Es wird empfohlen, das OP im 2. Semester des Studiums zu absolvieren. |
Die schulische Praxisphase des OP hat einen Umfang von vier Wochen, die in der Regel aufeinanderfolgend absolviert werden. Die schulische Praxisphase des OP umfasst 60 Zeitstunden. Die tägliche Anwesenheit an der Schule beträgt drei Zeitstunden. |
Das OP im Lehramt sonderpädagogische Förderung wird von der Fakultät 13 Rehabilitationswissenschaften ausgerichtet und organisiert.
Für das OP melden sich die Studierenden bei dem Förderschwerpunkt RuP bei Lernbehinderung an. Eine Praktikumsschule müssen die Studierenden selbst suchen.
Grundsätzlich kann das Praktikum in Förderschulen oder in Schulen mit Förderangeboten absolviert werden. Nähere Informationen sowie die Anmeldung zu dieser Theorie-Praxis-Phase finden Sie auf der Homepage der Fakultät 13 Rehabilitationswissenschaften.
Bitte beachten Sie, dass das Vorbereitungsseminar „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern in Schule und Unterricht“ von der Fakultät 13 nur im Sommersemester angeboten wird.
Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Informationen und Materialien zum Orientierungspraktikum (z.B. Belehrung gem. Infektionsschutzgesetz, Verschwiegenheitserklärung, Leitfäden, Präsentationen zu Informationsveranstaltungen) sowie die Modulbeschreibung. Weitere Informationen zu dieser Theorie-Praxis-Phase entnehmen Sie bitte dem OP-Infoheft bzw. der Seite "Anmeldung".
Studierende, die das EOP absolvieren möchten, müssen spätestens bei Antritt des Praktikums den verpflichtenden Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern bei der Schulleitung der Praktikumsschule erbringen. Das Praktikumsbüro empfiehlt den EOP-Praktikant*innen die Verwendung einer Nachweis-Bescheinigung, mit der Sie sich einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ärztlich bestätigen lassen können. Das Formular ist auf der Website des DoKoLL im Downloadbereich abrufbar
Bitte wenden Sie sich mit weiteren inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum OP an das Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge oder an Frau Sabine Arndt.