Für Fragen während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters sind die Mentorinnen und Mentoren der Praktikumsschule und die Seminarausbilderinnen und -ausbilder des ZfsL, die die Beratung und Begleitung übernehmen, die Hauptansprechpersonen.
Für allgemeine und organisatorische Fragen zum Praxissemester seitens der Studierenden ist die Abteilung Theorie-Praxis-Kooperationen des DoKoLL der TU Dortmund zuständig. Hier können sie zu folgenden Themen beraten werden:
Schulen können sich bei Beratungsbedarf an die "Beratungsstelle Praxissemester" des Landesprüfungsamtes für Lehrämter wenden!
E-Mail: janina.steinert@tu-dortmund.de
Telefon: 0231/755 5587
Raum 0.104
Mailadresse für die Beratung zum Praxissemester: praxissemester.dokoll@tu-dortmund.de
Studierende, die das Vorliegen von besonderen Einschränkungen und schwerwiegenden sozialen Härten nachweisen können, wird entsprechend ihrer Schulwünsche und Anforderungen an die Praktikumsschule vor der teilautomatisierten Verteilung der Plätze für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters manuell ein Platz zugewiesen.
Welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen, ist dem Merkblatt zu Härtefällen zu entnehmen. Sollte einer der genannten Aspekte zutreffend sein, bitten wir darum, den unten aufgeführten Härtefallantrag fristgerecht mit den nötigen Nachweisen im Praktikumsbüro des DoKoLL abzugeben.
Eine Anrechnung des Praxissemesters ist in folgenden Fällen möglich:
Unter Berücksichtigung einer landeseinheitlichen Regelung und zur Sicherstellung einer angemessenen Ausbildung, die eine Begleitung der Studierenden durch die Universität und eine qualitätsvolle Betreuung durch die Schule und ein Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) beinhaltet, sowie zur Sicherstellung der Anerkennbarkeit des Praxissemesters auch in anderen Bundesländern ist der Prüfungsausschuss Lehramt zu dem einstimmigen Beschluss gekommen, ab Sommersemester 2019 Vertretungslehrertätigkeiten an Schulen nicht mehr für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters anzuerkennen.