Die Bachelorarbeit ist im Allgemeinen in fest gebundener Form abzugeben.
Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind innerhalb einer vorgegebenen Frist eine wissenschaftliche bzw. künstlerische Fragestellung zu bearbeiten.
Studierende müssen bei der Abgabe der Bachelorarbeit eine Eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass die Arbeit oder ein entsprechend gekennzeichneter Abschnitt bei einer Gruppenarbeit selbständig verfasst worden ist und keine anderen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sind als die, die in der Arbeit angegebenen sind. Darüber hinaus muss versichert werden, dass wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht worden sind. Für diese eidesstattliche Erklärung ist ein einheitlicher Vordruck der Prüfungsverwaltung zu verwenden. Dieser Vordruck ist ohne inhaltliche Änderungen zu verwenden und als fester Bestandteil der Arbeit unterschrieben mit einzubinden (letzte Seite). Den Vordruck finden Sie hier .