Wer Lehrerin oder Lehrer an einer Förderschule, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder in inklusiven Lerngruppen an allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I, studiert zunächst das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Das Lehramtsstudium umfasst zwei Unterrichtsfächer, zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte sowie das Studium der Bildungswissenschaften.
Den genauen Aufbau Ihres Studiums finden Sie unter Studienaufbau. Zum Fächerangebot geht es hier.
Unterricht in einer Förderschule für geistige Entwicklung (© Raphael-Schule, Recklinghausen)
Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogische Förderung sensibilisieren. Unterrichten und fördern von durch Behinderung bedrohten oder verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung.
Die sonderpädagogische Förderung kann dabei an unterschiedlichen Lern-bzw. Förderorten stattfinden. Solche Lern-bzw. Förderorte sind Förderschulen, der Gemeinsame Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder in inklusive Lerngruppen an allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I, Primarstufe und am Berufskolleg.
Zudem sind Lehrerin und Lehrer an Förderzentren und Schulen für Kranke tätig. Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen oder an Bildungsakademien für Sonderpädagogik können Sie tätig werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es den Schulformen entsprechend unterschiedliche Förderschwerpunkte, die sie je nach Ausbildung unterrichten können. Diese untergliedern sich in folgende Förderschwerpunkte:
Die verschiedenen Förderschwerpunkte bieten eine individuelle, auf die Bedürfnisse zugeschnittene sonderpädagogische Förderung der Schüler und Schülerinnen.